Einverständnisserklärung

Hier können Sie die Einverständnisserklärung für Ihre Kinder herunterladen und ausfüllen;
Haftung
Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für erlittene oder verursachte Schäden an Dritten durch die Benützer der Anlage, wenn die rechts angeführten Regeln nicht eingehalten werden.
Verordnung Hochseilgarten
- Das Betreten der Anlage ohne Sicherheitsausrüstung ist strengstens verboten.
- Die Benutzung des Einweisungsparcours ist Voraussetzung für den Zugang zur Anlage.
- Während des Rundgangs im Parcours müssen die Sicherheitsanweisungen stets befolgt werden.
- Es ist wichtig, die Warnhinweise zu beachten.







